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   BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02   

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BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02 (https://dejure.org/2003,30107)
BPatG, Entscheidung vom 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02 (https://dejure.org/2003,30107)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 30 W (pat) 103/02 (https://dejure.org/2003,30107)
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  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02
    Bei der Marke handelt es sich um eine, den vorgegebenen Gestaltungsspielraum nicht verlassende Warenform (vgl hierzu - bezüglich daraus folgender mangelnder Unterscheidungskraft BGH GRUR 2001, 413 -SWATCH).

    Die den vorgegebenen Gestaltungsspielraum nicht verlassende Warenform hat auch keine Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 413 -SWATCH).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02
    Diese bereits im Urteil Philips/Remington (GRUR Int. 2000, 439) niedergelegte Rechtsauffassung wird in den verbundenen Verfahren Linde, Winward und Rado (GRUR 2003, 514) erneut bekräftigt (Rdnr 72).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02
    Ein starkes Freihaltungsbedürfnis gilt vor allem für Warenbereiche, in denen nur ein begrenzter Gestaltungsspielraum für die Form von Waren besteht (vgl BGH GRUR 2001, 334, 337 "Gabelstapler").
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 103/02
    In der Formgestaltung sieht er deshalb in erster Linie Merkmale der Funktion und/oder der Ästhetik und keine Herstellerhinweise (BGH GRUR 2003, 332- ABSCHLUßSTÜCK).
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